Mrs. Mop

Hauswirtschaftsengel Mrs Mop
- Privathaushalte und Unternehmen -
Direkt zum Seiteninhalt
Ihre liebevolle & zuverlässige Haushaltshilfe in der Region
für Privatpersonen und Unternehmen (gewerblich)
LEISTUNGEN
Rundumsorglos Paket für Sie

Wäsche waschen
Betten beziehen
Wäsche bügeln
Auf Anfrage

Grundreinigung


Küchenschränke ausräumen und reinigen
Kühlschrank ausräumen und reinigen
Tür- und Türrahmen feucht wischen
Alle Wandfliesen im Bad reinigen
Heizkörper reinigen
Lampen reinigen
Fenster putzen
Sicht- &
Unterhaltsreinigung

Reinigung der Arbeitsfläschen sowie Spüle und Küchenfront
Geschirrspüler aus und einräumen
Nassreinigung der Sanitärbereiche
Abstauben der Fußleisten
Sofa und Betten richten
Fliesenspiegel reinigen
Fußboden wischen
Abfallbeseitigung
Staub wischen
Staubsaugen
Aufräumen
u.v.m
Egal welche Hilfe benötigt wird,
Ich bieten ihnen individuelle Unterstützung für Sie oder Ihre Lieben:
Ob Staub wischen, Saugen, Fenster putzen oder Wäsche machen - Ich bin vor Ort für Sie da!
Liebevoll. Bezahlbar. Zuverlässig.

Zu mir:
______________________________

Mein Name ist Manuela Karch und komme aus Hallstadt.
Als gelernte Hauswirtschafterin und 5 Jahre Hotelerfahrung ist
eine saubere und perfekte Arbeit stets bei mir an allererster Stelle.
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind selbstverständlich für mich.
Ein vertraulicher und respektvoller Umgang mit hoher Diskretion ist
die Grundlage der perfekten Zusammenarbeit.
Ich bin sehr zuvorkommend und belastbar,
mich bringt keine stressige Situation aus der Ruhe und behalte immer einen kühlen Kopf.
Selbst Haustiere sind für mich KEIN Problem.

  

Kontakt
________________

Mrs. Mop
Manuela Karch
Haushaltshilfe
Mühlgraben 12
91320 Ebermannstadt
________________

Tel.: +49 1625850307
Mail.: info@mrs-mop.de

Termin anfragen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder Mrs Mop (M.Karch) erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werksvertragsbestimmungen des BGB.

1.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen von M.Karch als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details ist unzulässig.

1.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung von Mrs Mop (M.Karch) und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm Mrs Mop (M.Karch) in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

1.7 Daten, die zur Fertigstellung eines Auftrages angefertigt werden sind Eigentum von Mrs Mop (M.Karch). Die Weitergabe ist nicht Bestandteil des Designauftrages und bedarf der besonderen Vereinbarung und Vergütung entsprechend einer uneingeschränkten Nutzungsrechts-einräumung.

2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright ....(Nutzungshonorar)
c) dem Werkzeichnungshonorar.

2.2 Werden die Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.

2.3 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Mrs Mop (M.Karch) für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann Mrs Mop (M.Karch) Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erordert er von Mrs Mop (M.Karch) hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnung, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entprechend VTV gesondert berechnet.

4.2 Mrs Mop (M. Karch) ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Mrs Mop (M. Karch) abgeschlossen werden, ist Mrs Mop (M. Karch) von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Mrs Mop (M.Karch) Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Mrs Mop (M.Karch) erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Mrs Mop (M.Karch) berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entcheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.

6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Mrs Mop (M.Karch) 10 bis 20 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Mrs Mop (M.Karch) ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung
7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von Mrs Mop (M.Karch).

7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet Mrs Mop (M.Karch) nicht.

7.4 Soweit Mrs Mop (M.Karch) notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Mrs Mop (M.Karch). Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit diese den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

7.5 Mrs Mop (M.Karch) haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Mrs Mop unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

9. Wirksamkeit
9.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.



Gerichtsstand Bamberg | Stand 01/19

Folgen Sie mir auf Facebook:
_________________________

Adresse:
Mrs. Mop
Manuela Karch
Haushaltsengel
Mühlgraben 12
91320 Ebermannstadt
Telefon: +49 1625850307
Email: info@mrs-mop.de


© Copyright 2019 take-off
kleiner Tipp: Meine Dienstleistung fällt in den Bereich "haushaltsnahen Dienstleistungen" (§ 35a EStG) die Sie, bei Überweisung der Rechnung per Bank, bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.
Zurück zum Seiteninhalt